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Der Kanton-Wegweiser

Vieles im Erbrecht regelt der Kanton: wo das Testament abgeliefert wird, wer die Erbbescheinigung ausstellt, ob Erbschaftssteuer anfällt, ob ein Steuerinventar aufgenommen wird und bis wann die letzte Steuererklärung fällig ist. Der Kanton-Wegweiser zeigt diese Punkte für den Kanton, den Sie beim Anlegen des Nachlasses gewählt haben – den Kanton des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person.

Kanton ändern: unter «Angaben bearbeiten». Die Wegleitung passt sich an; erledigte Aufgaben bleiben erledigt.

«Die ausführliche Wegleitung folgt»: Für einige Kantone ist der Inhalt noch nicht geschrieben. Die allgemeinen Schritte gelten trotzdem; die Gemeinde des letzten Wohnsitzes nennt Ihnen die zuständige Behörde.

Die Angaben sind eine Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.